ZBB

Zuchtbuchbestimmungen

1.Punkt: Allgemeines

Die Zucht- und Eintragungsbestimmungen des DH-Welle e.V. sind für alle seine Mitglieder.

Von angeschlossenen Spezialvereinen aufgestellte Zuchtordnungen sind zur Genehmigung dem Vorstand des DH-Welle e.V. vorzulegen.

Liegt keine spezielle Zuchtordnung vor, so tritt automatisch die Zuchtordnung des DH-Welle e.V. in Kraft.

Der Vorstand des DH-Welle e.V. und die Zuchtwarte sind für die Einhaltung der Zuchtordnung verantwortlich.
Diese Zuchtbestimmungen sollen dazu beitragen, als Grundlage einen gesunden Standard zu erreichen und erhalten.
Das Ziel der Züchter soll sein, aus guten Elterntieren eine sehr gute Nachzucht hervorzubringen. Um dieses zu erreichen, ist auf besondere Zuchtauswahl, unter Berücksichtigung geeigneter Erbmassenträger, besonderen Wert zu legen.
Der oberste Grundsatz soll sein: Gesundheit der Rassen, nicht aber: Vermehrung von Rassehunden.
Ebenso müssen die Grundlagen des deutschen Tierschutzgesetzes strenge Anwendung finden. Hierzu gehört auch, dass Züchter, die mehr als drei zuchtfähige Hunde besitzen, oder bei denen mehr als drei Würfe pro Jahr fallen, bei ihrem zuständigen Veterinäramt den sog. § 11 b (Tierschutzgesetz) – Schein beantragen, und eine Kopie von diesem unaufgefordert an das Zuchtbuchamt des DH-Welle e.V. senden.

2.Punkt: Zuchtvoraussetzungen

Erstzüchter sollten sich vor der beabsichtigten Verpaarung mit dem Vorstand des DH-Welle e.V. in Verbindung setzen und sich umfassend von diesem beraten lassen.
Hundehaltung und –Fütterung müssen artgerecht sein. Für Zuchthunde und Welpen muss mindestens eine sehr gute Zwingerhaltung gegeben sein. Dafür sind Freilauf und menschliche Zuwendung Grundvoraussetzung bei Zwingerhunden.

Inzucht und Inzestzucht lehnen wir ab.

Es darf nur mit gesunden, wesensfesten Hunden gezüchtet werden, die in einem vom DH-Welle e.V. anerkannten Zuchtbuch oder Register eingetragen sind. Außerdem müssen beide Elterntiere vor der Verpaarung die schriftliche Zuchtzulassung erhalten haben, und zwar in einer vom DH-Welle e.V. anerkannten Art und Weise.
Eine Ausstellungsbewertung (Richterbericht) wird nicht als Zuchtbewertung anerkannt.
Zuchttiere müssen frei von Krankheiten und Parasitenbefall sein und sich in einem sehr guten Allgemeinzustand befinden.

Zuchtalter:

Kleinrassen (bis 45 cm Widerristhöhe)
Das Mindestzuchtalter für Rüden darf 12 Monate nicht unterschreiten.
Das Mindestzuchtalter für Hündinnen darf bei der Belegung 12 Monate nicht unterschreiten.
Auch nicht, wenn mit 12 Monaten die zweite Läufigkeit einsetzt.
In diesem Falle ist bis zur nächsten Hitze zu warten

Eine Untersuchung auf PL wird bei allen Kleinrassen angeraten,
ist aber noch keine Bedingung.

Großrassen (über 45 cm Widerristhöhe)
Das Mindestzuchtalter für Rüden und Hündinnen darf 18 Monate nicht unterschreiten.
Für Rüden und Hündinnen von Großrassen muss eine HD-Auswertung vorliegen. Die HD-Untersuchung sollte im Alter von frühestens 15 Monaten durchgeführt werden. Die Identität des Hundes muss durch den Tierarzt zweifelsfrei nachgewiesen werden (Chip-Kontrolle).
Es darf nur mit den Befunden HD-frei (0, A1, A2) und HD-Verdacht (fast normal, 1, B1, B2) gezüchtet werden.
Mit HD-leicht (C1, C2), HD-mittel (D1, D2) und HD-schwer (E1, E2) darf nicht gezüchtet werden!
Bei dem Befund HD-Verdacht (fast normal, 1, B1, B2) muss der Zuchtpartner auf jeden Fall den Befund HD-frei haben.

Allgemein gilt:
Das Zuchtalter für Rüden ist nicht begrenzt, sollte aber dem Allgemeinzustand des Hundes gerecht werden.
Hündinnen dürfen ihren letzten Wurf mit 8 Jahren austragen.
Wird eine Hündin zweimal hintereinander belegt, muss sie in der darauf folgenden Hitze unbedingt leer bleiben.
Eine Hündin darf nicht mehr Welpen aufziehen, als es ihre Kondition zulässt (ggf. Ammenaufzucht etc.)
Mit einer Hündin darf grundsätzlich nicht in zwei oder mehreren Vereinen gezüchtet werden.
Die Züchter sind verpflichtet, jeden Wurf innerhalb von 24 Stunden dem Vorstand/ Zuchtbuchamt zu melden.
Nachweislich schlechten Vererbern kann nachträglich die Zuchtzulassung entzogen werden.

Punkt 2.1 Besondere Zuchtvoraussetzungen für die Rasse Chihuahua

Die Hunde der Rasse Chihuahua (Kurz- und Langhaar) müssen auf Patella Luxation (PL) untersucht sein. Zur Zucht zugelassen sind nur Hunde mit den Graden 0 und 1, wobei Hunde mit PL Grad 1 mit einem Zuchtpartner mit PL Grad 0 verpaart werden müssen. Es reicht die palpatorische Untersuchung des Tieraztes.
Diese Untersuchung ist bei Zuchttauglichschreibung unaufgefordert nachzuweisen durch einen entsprechenden Eintrag in der Ahnentafel, bzw. durch Vorlage des entsprechenden Untersuchungsbogens.

Die Zucht mit Chihuahuas, die die Merlezeichnung aufweisen oder tragen, ist nicht erlaubt. Diese Hunde erhalten auch keine Zuchtzulassung über den DH-Welle e.V.

Punkt 2.2 Besondere Zuchtvoraussetzungen für die Rasse Shetland Sheepdog (Sheltie)

Die Hunde der Rasse Shetland Sheepdog (Sheltie) müssen folgende Untersuchungen vorweisen, um zur Zucht zugelassen zu werden:

CEA, PRA & Katerakt -> frei
MDR 1 ist nur erlaubt in den Kombinationen +/+ mal +/+ sowie +/+ mal +/-
Alle anderen Kombinationen sind nicht gestattet.
Patella Luxation (PL) ist in den Graden 0 und 1 erlaubt, wobei ein Hund mit PL Grad 1 mit einem Zuchtpartner, welcher PL Grad 0 hat, verpaart werden muss. Es reicht hier die palpatorische Untersuchung.
HD (röntgenologische Untersuchung): Es darf nur mit den Befunden HD-frei (0, A1, A2) und HD-Verdacht (fast normal, 1, B1, B2) gezüchtet werden.
Mit HD-leicht (C1, C2), HD-mittel (D1, D2) und HD-schwer (E1, E2) darf nicht gezüchtet werden!
Bei dem Befund HD-Verdacht muss der Zuchtpartner auf jeden Fall den Befund HD-frei haben.

Alle Untersuchungsergebnisse sind bei Zuchttauglichschreibung unaufgefordert nachzuweisen durch entsprechende Einträge in die Ahnentafel, bzw. durch Vorlage der entsprechenden Auswertungen und Untersuchungsbögen.

Die Verpaarung von Shelties mit den Farben bzw. der Zeichnung merle x merle oder merle x zobel ist nicht erlaubt.

3.Punkt: Zwingername

Lässt ein Züchter den ersten Wurf eintragen, muss er spätestens dann beim Zuchtbuchamt des DH-Welle e.V. einen Zwingernamen beantragen.
Der Zwingername wird vom DH-Welle e.V. geschützt und vorher geprüft werden.
Hat ein Züchter mehrere Rassen, so gilt der Zwingername für alle von ihm gezüchteten Rassen.
Die Rufnamen der Welpen eines Wurfes beginnen mit demselben Anfangsbuchstaben. Bei der Zucht mit mehreren Zuchttieren und Rassen läuft das Alphabet im Zwinger weiter. Der erste Wurf in einem Zwinger beginnt mit dem Buchstaben „A“ für die Vornamen der Welpen dieses Wurfes. Beim zweiten Wurf in einem Zwinger beginnen die Vornamen der Welpen mit „B“, usw.
Bei Eigentumswechsel der trächtigen Hündin kann der Züchter diese Welpen nicht mehr auf seinen Zwingernamen anmelden.

4.Punkt: Deckgebühren

Die Deckgebühren sind sofort nach dem Deckakt an den Deckrüdenbesitzer zu zahlen. Die Höhe wird zwischen den Hundebesitzern ausgehandelt. Bei Nichtträchtigkeit (nicht aber bei Verwerfen) steht dem Züchter nach alten Zuchtregeln noch ein Deckakt für dieselbe Hündin zu.

5.Punkt: Wurfabnahme

Mischwürfe werden nicht in das Zuchtbuchamt eingetragen.

Vom Zuchtwart (oder Tierarzt) bei der Wurfabnahme festgestellte Mängel sind von ihm auf dem Wurfmeldeschein zu vermerken.

Ein Zuchtwart ist berechtigt, einen Wurf innerhalb der ersten 8 Wochen unaufgefordert (bis zur Endabnahme) zu besichtigen.

Die Züchter dürfen nur gesunde, regelmäßig entwurmte , geimpfte und gechipte Welpen verkaufen.

Den gesetzlichen Bestimmungen (z. B. Kupierverbot) muss entsprochen werden.

Die Abgabe der Welpen darf nicht vor der 8. Woche, erfolgen.

Die Würfe müssen vollständig dem Vorstand/Zuchtbuchamt des DH-Welle e.V.gemeldet werden.

Es dürfen vor der Wurfabnahme keine Welpen abgegeben werden, ansonsten erhält der Züchter für seinen gesamten Wurf keine Papiere.

Es ist dem Züchter untersagt, wissentlich Welpen an Hundehändler und zu Versuchszwecken zu verkaufen.

Die Schutzimpfungen sowie die Implantation des Transponderchips dürfen nur von einem Tierarzt durchgeführt werden.

Der Zuchtwart/Vorstand hat bei der Wurfabnahme Einsicht in die Impfpässe und sämtliche weiteren Wurfunterlagen zu erhalten.

Die Kosten für die Wurfabnahme usw. sind dem Zuchtbuchamt zu ersetzen. Diese Kosten und die weiteren Gebühren regelt die Gebührenordnung des DH-Welle e.V. und sind unter selbiger einzusehen.

Alle Welpen eines Wurfes müssen bei der Wurfabnahme durch den Tierarzt einen Transponderchip implantiert bekommen. Das Tätowieren der Welpen ist laut deutschem Tierschutzgesetz nicht mehr gestattet.

Bei der Wurfabnahme ist unbedingt die Mutterhündin vorzuführen.

Zur Wurfeintragung sind folgende Unterlagen erforderlich:

Wurfmeldeschein,
Deckschein,
Ahnentafel der Hündin im Original,
Ahnentafel des Deckrüden in Fotokopie,
Zuchtzulassung beider Elterntiere,
Untersuchungs- und Auswertungsbögen der Elterntiere in Kopie,
Titelnachweise in Kopien, falls vorhanden.

Der Aufkleber mit der Transponderchipnummer müssen dem Zuchtbuchamt einmal im Original (auf dem Wurfmeldeschein oder dem extra dafür vorgesehenen Anlageblatt) zur Verfügung gestellt werden.

Mit der eigenhändigen Unterschrift des Züchters zeichnet dieser rechtsverbindlich für alle Angaben auf dem Wurfmeldeschein und Deckschein. Wurfmeldeschein und Deckschein müssen vollständig ausgefüllt und deutlich lesbar sein. Für eventuelle Fehler wegen undeutlicher Schrift haftet der Züchter.

6.Punkt: Sonstiges

Verstöße gegen die Zuchtordnung, wie z. B. unwahre Angaben auf dem Deck- oder Wurfmeldeschein, nicht vollständige Angaben der Welpenanzahl, unseriöse Verkaufsmethoden oder ähnliche Verfehlungen werden wie folgt geahndet:

durch zeitweise Zuchtsperre (ca. 1 – 2 Jahre) oder
durch totale Zuchtsperre oder
durch Ausschluss des Züchters aus dem DH-Welle e.V.

Der DH-Welle e.V. ist berechtigt, Zwingeranlagen jederzeit zu besichtigen.

Margot Grätsch
1. Vorsitzende DH-Welle e.V.